Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
1.1. Die DXMedia GmbH entwickelt und vertreibt die Softwarelösung CarShotsPRO, die aus einer Web-Anwendung und zugehörigen Smartphone Apps für Android und iOS besteht. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Software als Dienstleistung.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Für die Software ist ein funktionierender Internetanschluss notwendig. Die Web-Anwendung zur Konfiguration und allgemeinen Verwaltung ist ausschließlich mit einem Internetanschluss erreichbar. Das Fotografieren der Fahrzeuge mit den Smartphone Apps ist ohne Internetanbindung möglich. Jedoch benötigen die Smartphone Apps eine Internetverbindung zum Übertragen der Bilder zum Server und um die verfügbaren Fahrzeuge, die es zu fotografieren gilt, zu laden.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erhält das Recht, die Software für unternehmensinterne Zwecke kommerziell und weltweit zu nutzen.
3.2. Es ist nicht gestattet, die Zugänge zur Software mit Dritten zu teilen oder die Software anderweitig an Dritte freizugeben / zu vermieten.
3.3. Es fällt keine monatliche Grundgebühr zur Nutzung der Software an, die Kosten zur Erstellung der Bilder wird über Credits berechnet, die der Kunde bei der DXMedia GmbH einkauft.
3.4. Es können lediglich Fahrzeuge über die Software verarbeitet werden. Jegliche andere Motive sind untersagt.
3.5. Die Nutzung dieser Software richtet sich ausschließlich an Autohäuser, welche den Fahrzeugbestand fotografieren möchten und an Fotografen, die im Namen ihrer Kunden (Autohäuser) Fahrzeuge fotografieren.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Zugänge zur Software (Benutzername + Passwort, sowie App-Token) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlasen, die die Sicherheit der Software gefährden. Dazu gehören z.B. das Testen auf Schwachstellen, die Integration von Schadsoftware oder die Umgehung des Logins.
4.3. Der Kunde garantiert, dass er über alle notwendigen Rechte zur Verwendung der Fotos und Bildmaterials verfügt, welche er in der Software hoch lädt bzw. verarbeitet.
5. Vertragsdauer
5.1. Dieser Vertrag wird gültig mit der Aktivierung des Accounts und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5.2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, womit gleichzeitig die Schließung seines Accounts einhergeht. Um den Vertrag zu kündigen wendet sich der Kunde direkt an die DXMedia GmbH.
5.3 Die DXMedia GmbH behält sich vor, diesen Vertrag ohne nähere Angaben von Gründen, jederzeit kündigen zu können und den Account des Nutzers zu deaktivieren.
6. Credits
6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, Credits zu erwerben, um die Software zu nutzen und damit Fahrzeugbilder verarbeiten zu lassen.
6.2. Die DXMedia GmbH stellt dem Kunden nach erfolgreicher Registrierung eine bestimmte Anzahl kostenloser Credits zur Verfügung, um die Software testen zu können. Durch den Kunden erworbene Credits, die nicht verbraucht wurden, können nicht erstattet werden
6.3. Credits verbrauchen sich nur, wenn Fahrzeuge freigestellt werden. Für alle anderen Leistungen der Software, wie das Fotografieren mit den Smartphone Apps, Montieren von Hintergründen und Logos, etc. fallen keine weiteren Credits an.
Pro Freistellung fällt 1 Credit an. Wenn Sie pro Fahrzeug z.b. 8 Bilder freistellen, fallen für das Fahrzeug 8 Credits an.
6.4. Es fällt immer eine Mindestmenge an Credits einmalig pro Fahrzeug an, diese Beträgt 6 Credits. Wenn sie also nur 4 Bilder freistellen, fallen dennoch 6 Credits an. Die 2 Credits die nicht für die Freistellung verwendet wurden, fehlen zwar ihrem Account, werden aber diesem Fahrzeug für weitere Freistellungen gutgeschrieben.
Sollten sie für dieses Fahrzeug 2 weitere Bilder freistellen, weil Sie z.B. das Fahrzeug aus einem bestimmten Winkel neu fotografiert haben, werden ihrem Account keine weiteren Credits belastet, da sie noch exakt 2 Guthaben-Credits für dieses Fahrzeug hatten. Erst die 7. Freistellung würde in diesem Fall also einen weiteren Credit beanspruchen.
Liegen die Freisteller für ein Fahrzeug vor und es wird neu berechnet, z.B. weil Hintergründe oder Logos getauscht wurden, fallen keine weiteren Credits an.
7. Automatische Bereinigung
7.1. Die Software verfügt über eine automatische Bereinigung der Datenbank und des Dateisystems.
7.2. Die Software löscht Fahrzeuge, an deren Status sich seit einem bestimmten Zeitraum (derzeit 30 Tage) nichts geändert hat.
Legen Sie z.B. ein neues Fahrzeug an, wird dieses nach X Tagen Inaktivität wieder gelöscht.
Wurde ein Fahrzeug verarbeitet und steht zum Download bereit, haben sie X Tage Zeit, die Daten manuell herunterzuladen, bevor das Fahrzeug gelöscht wird.
(Nutzen Sie eine unserer automatischen Exportmöglichkeiten, um die Fahrzeugbilder sofort nach der Berechnung zu exportieren).
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Die DXMedia GmbH haftet nicht für die Qualität der Ergebnisse der Software. Der Kunde hat das Recht, unzufriedenstellende Ergebnisse zu reklamieren, was in jedem einzelnen Fall geprüft wird. Die DXMedia GmbH behält sich vor, Kunden mit einer Beschwerderate von über 10% dauerhaft von der Software auszuschließen.
8.2. Die DXMedia GmbH haftet nicht für die Geschwindigkeit der Software, die Verfügbarkeit oder bei Datenverlust.
8.3. Sollte es doch zu einer Haftung kommen, ist die Haftung der DXMedia GmbH in allen Fällen auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den drei Monaten vor Eintreten des haftungsverursachenden Ereignisses, anhand von Credit-Käufen an die DXMedia GmbH gezahlt hat.
9. Kontaktaufnahme
9.1. Der Kunde stimmt zu, dass die DXMedia GmbH Ihn zu Zwecken der Information und Werbung zu Produkten und Neuheiten per E-Mail und Telefon kontaktieren darf.
9.2 Der Kunde stimmt zu, von der DXMedia GmbH als Referenz genannt zu werden.
9.3. Der Kunde kann diese Zustimmungen jederzeit per E-Mail oder Telefon bei der DXMedia GmbH widerrufen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2. Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz des Betreibers.
10.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, wird das örtlich nächstliegende zum Firmensitzes der DXMedia GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart.
10.4. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.